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Unabhängige Anlaufstelle, betrieben von FPS Rechtsanwälte, finanziert vom Land Berlin
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Ombudsstelle Datenschutz für die Beschäftigten der SenMVKU und der SenSBW

Stand dieser Seite: [STAND: Datum und Uhrzeit der letzten Aktualisierung]. Wir aktualisieren die Seite, sobald uns gesicherte neue Informationen vorliegen.

Information und Erstberatung

Ombudsstelle Datenschutz

Informationen und Erstberatung für die Beschäftigten der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenSBW) nach dem Angriff auf das Berliner Landesnetz.

Die Ombudsstelle wird von der Kanzlei FPS Rechtsanwälte als unabhängige Anlaufstelle betrieben und vom Land Berlin finanziert. Für Sie als Beschäftigte entstehen keine Kosten.

Vorsicht vor gezielter Täuschung Nichts herausgeben. Auflegen. Selbst zurückrufen.

Die Ombudsstelle fragt Sie niemals nach Passwörtern, PINs, TANs oder Kontodaten.

Woran Sie einen Täuschungsversuch erkennen
Angriff auf das Berliner Landesnetz

Was ist passiert

Das Berliner Landesnetz war Ziel eines Angriffs mit Erpressungssoftware (sogenannter Ransomware). Betroffen sind unter anderem die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Dabei sind auch personenbezogene Daten aus den Systemen dieser Verwaltungen abgeflossen.

Zu dem Angriff hat sich die Tätergruppe „Rhysida“ bekannt. Sie behauptet, rund 5,79 Terabyte an Daten erbeutet zu haben. Die Gruppe hat 30 Bitcoin als Lösegeld gefordert. Das Land Berlin hat die Zahlung abgelehnt. Für den 4. September 2026 haben die Täter angekündigt, die Daten im Darknet zu veröffentlichen.

Die Täter haben behauptet, unter anderem Verträge, Gehaltslisten, Passwörter, Kontonummern (IBAN), E-Mails und Telefonnummern erbeutet zu haben. Wichtig: Das sind bisher Angaben der Täter. Welche Datenkategorien tatsächlich abgeflossen sind, ist noch nicht abschließend geklärt. Die zuständige Senatsverwaltung prüft das derzeit.

[SENAT: bestätigte Datenkategorien]

[SENAT: bestätigte Zeitachse des Vorfalls, soweit sie veröffentlicht werden darf]

Das Landeskriminalamt Berlin und die Staatsanwaltschaft Berlin ermitteln. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist eingebunden.

Ein Datenabfluss bedeutet nicht, dass Ihre Daten bereits missbraucht werden. Er bedeutet aber, dass Sie in den nächsten Wochen und Monaten aufmerksamer sein sollten als sonst. Die Maßnahmen weiter unten auf dieser Seite kosten wenig Zeit und senken das Risiko spürbar.

Was wir tun

Die Ombudsstelle Datenschutz ist eine unabhängige Informations- und Erstberatungsstelle. Sie ist für die Beschäftigten der beiden betroffenen Senatsverwaltungen da.

Wir tun für Sie Folgendes:

  • Wir informieren und beraten Sie kostenfrei. Sie können Ihre Fragen zum Vorfall stellen. Wir erklären Ihnen die Rechtslage in verständlicher Sprache.
  • Wir helfen Ihnen bei einem Auskunftsersuchen. Sie haben ein Recht darauf, von Ihrer Senatsverwaltung zu erfahren, welche Ihrer Daten verarbeitet und welche vom Vorfall betroffen sind (Artikel 15 DSGVO). Wir helfen Ihnen, dieses Ersuchen zu formulieren und einzureichen.
  • Wir begleiten das Verfahren. Wir behalten die Fristen im Blick, ordnen die Antwort Ihrer Senatsverwaltung für Sie ein und sagen Ihnen, ob sie vollständig ist.
  • Wir beraten Sie zu Schutzmaßnahmen. Dazu gehören Passwörter, Zwei-Faktor-Verfahren, der Umgang mit verdächtigen Anrufen und E-Mails sowie das Beobachten Ihrer Konten.
  • Wir ordnen mögliche Ansprüche für Sie ein. Wir erklären Ihnen, unter welchen Voraussetzungen ein Schadensersatzanspruch nach Artikel 82 DSGVO in Betracht kommt und was das realistisch bedeutet.
  • Wir beraten Sie zur Frage einer Strafanzeige und dazu, wann eine eigene Anzeige sinnvoll ist.

Was wir nicht können

Wir sagen Ihnen offen, wo unsere Möglichkeiten enden:

  • Wir können nicht feststellen, welche Daten von Ihnen abgeflossen sind. Wir haben keinen Zugriff auf die Systeme oder die Personalakten der Senatsverwaltungen. Das kann nur die jeweilige Senatsverwaltung selbst beantworten. Sie ist auch die verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, nicht die Ombudsstelle.
  • Wir können nicht verhindern, dass Daten im Darknet erscheinen. Einmal abgeflossene Daten lassen sich nicht zurückholen.
  • Wir können nicht garantieren, dass Sie Schadensersatz erhalten. Ob ein Anspruch besteht, hängt vom Einzelfall ab. Näheres dazu weiter unten.
  • Wir sind keine Notrufstelle. Wenn Ihnen gerade Geld vom Konto abgebucht wird oder ein akuter Missbrauch läuft, wenden Sie sich zuerst an Ihre Bank und an die Polizei. Bei Gefahr im Verzug gilt der Notruf 110.
  • [KANZLEI: Rollenabgrenzung, Entscheidung ausstehend] Vorschlagstext: Unsere Beratung richtet sich an Sie als betroffene Person. Wo wir aus berufsrechtlichen Gründen in einer Frage nicht für Sie tätig werden können, sagen wir Ihnen das offen und nennen Ihnen eine Stelle, an die Sie sich wenden können.
Sofortmaßnahmen

Was Sie jetzt tun können

Die neun Punkte sind nach Dringlichkeit sortiert: die ersten drei möglichst noch heute, die übrigen als Gewohnheit für die nächsten Wochen und Monate. Besondere technische Kenntnisse brauchen Sie dafür nicht.

  • Ändern Sie Ihre dienstlichen Passwörter, sobald Ihre IT-Stelle das freigibt oder dazu auffordert. Das betrifft insbesondere E-Mail, VPN-Zugang, Intranet und die Fachverfahren, mit denen Sie arbeiten. Verwenden Sie für jedes System ein eigenes, langes Passwort. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie vorgehen sollen, fragen Sie die IT-Stelle Ihrer Senatsverwaltung, nicht die Ombudsstelle. Wir haben keinen Zugriff auf Ihre dienstlichen Systeme.

  • Ändern Sie auch private Passwörter, wenn Sie dort dasselbe oder ein ähnliches Passwort wie im Dienst verwendet haben. Besonders wichtig ist das bei Ihrem privaten E-Mail-Postfach, beim Online-Banking und bei Online-Shops. Wenn Sie sich irgendwo mit Ihrer dienstlichen E-Mail-Adresse registriert haben, prüfen Sie diese Konten zuerst. Ein Passwortmanager hilft Ihnen dabei, für jeden Dienst ein eigenes Passwort zu nutzen, ohne sich alles merken zu müssen.

  • Die Zwei-Faktor-Authentifizierung ist eine zweite Sicherheitsstufe zusätzlich zum Passwort. Sie bestätigen die Anmeldung dann noch einmal, zum Beispiel über eine App auf Ihrem Handy. Selbst wenn jemand Ihr Passwort kennt, kommt er ohne diesen zweiten Schritt nicht in Ihr Konto. Aktivieren Sie diese Funktion überall, wo sie angeboten wird, vor allem bei E-Mail-Konten und beim Online-Banking. Eine Authenticator-App ist dabei sicherer als der Versand per SMS.

  • Rechnen Sie damit, dass Unbekannte Sie gezielt ansprechen und dabei echte Angaben über Sie verwenden. Der Senat hat ausdrücklich davor gewarnt, dass Täter anrufen und sich als IT-Support oder als Behördenmitarbeiterinnen und Behördenmitarbeiter ausgeben könnten. Geben Sie am Telefon oder per E-Mail niemals Passwörter, PINs, TANs oder Kontodaten heraus. Legen Sie im Zweifel auf und rufen Sie über eine Nummer zurück, die Sie selbst herausgesucht haben. Mehr dazu im Abschnitt „Vorsicht vor gezielter Täuschung“.

  • Sehen Sie sich Ihre Kontoumsätze und Kartenabrechnungen in den nächsten Wochen häufiger an als sonst. Achten Sie auch auf kleine Beträge. Täter testen Konten oft mit Kleinstbuchungen. Viele Banken bieten kostenlose Benachrichtigungen bei jeder Buchung an; das ist eine einfache und wirksame Kontrolle. Wenn Sie eine Buchung nicht zuordnen können, wenden Sie sich sofort an Ihre Bank. Karten und Konten können Sie über den Sperr-Notruf 116 116 sperren lassen.

  • Auskunfteien wie die SCHUFA speichern Daten zu Ihrer Zahlungsfähigkeit. Sie werden befragt, wenn jemand in Ihrem Namen einen Vertrag abschließen oder einen Kredit aufnehmen will. Mehrere Auskunfteien bieten kostenlose Möglichkeiten an, sich über die zu Ihnen gespeicherten Daten zu informieren oder auf eine mögliche Missbrauchsgefahr hinzuweisen. Erkundigen Sie sich direkt bei den Auskunfteien, welche Optionen es gibt und wie Sie diese nutzen können. Rufen Sie deren Internetseiten dabei bitte selbst auf und folgen Sie keinen Links aus unerwarteten E-Mails.

  • Wenn Ihre Anschrift betroffen ist, kann sie für Bestellungen oder Vertragsabschlüsse in Ihrem Namen genutzt werden. Achten Sie deshalb auf Post, die Sie sich nicht erklären können: Rechnungen für nicht bestellte Ware, Mahnungen, Vertragsbestätigungen oder Willkommensschreiben von Anbietern, bei denen Sie nichts abgeschlossen haben. Werfen Sie solche Schreiben nicht weg. Sie sind wichtige Nachweise. Reagieren Sie zeitnah, denn viele Fristen laufen kurz.

  • Halten Sie fest, was Ihnen auffällt. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und den Inhalt verdächtiger Anrufe sowie die angezeigte Rufnummer. Machen Sie Bildschirmfotos von verdächtigen Nachrichten und heben Sie verdächtige E-Mails auf, statt sie zu löschen. Bewahren Sie Kontoauszüge und Schreiben auf, die auf einen Missbrauch hindeuten. Diese Unterlagen sind später wichtig: für die Polizei, für Ihre Bank und für die Frage, ob Ihnen ein Schaden entstanden ist.

  • Ist tatsächlich etwas passiert, etwa eine unberechtigte Abbuchung, ein Vertrag in Ihrem Namen oder ein fremder Zugriff auf ein Konto, handeln Sie in dieser Reihenfolge:

    1. Bank oder Anbieter informieren und Konto oder Karte sperren lassen (Sperr-Notruf 116 116).
    2. Strafanzeige erstatten, online über die Internetwache der Polizei Berlin: www.internetwache-polizei-berlin.de.
    3. Bei der Ombudsstelle melden, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.

    Solange Ihnen nichts Konkretes passiert ist, brauchen Sie keine eigene Anzeige zu erstatten. Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt bereits gegen die Täter.

Die Ombudsstelle fragt Sie niemals nach Passwörtern, PINs, TANs oder Kontodaten. Wir bitten Sie auch nicht um Ausweiskopien oder Ihr Geburtsdatum. Wenn Sie eine solche Aufforderung erhalten, stammt sie nicht von uns.

Social Engineering

Vorsicht vor gezielter Täuschung

Die größte praktische Gefahr nach einem Datenabfluss sind nicht die Daten selbst, sondern die Anrufe, E-Mails und Nachrichten, die darauf aufbauen. Täter nutzen echte Angaben über Sie, um glaubwürdig zu wirken; Fachleute nennen das Social Engineering.

Woran Sie einen Täuschungsversuch erkennen

  • Die Person weiß erstaunlich viel über Sie. Sie nennt Ihre Dienststelle, Ihre Personalnummer, den Namen Ihrer Vorgesetzten oder ein Vorgangszeichen. Das soll Vertrauen erzeugen. Es beweist nichts.
  • Es wird Druck oder Eile aufgebaut. „Wir müssen das sofort erledigen.“ „Sonst wird Ihr Konto gesperrt.“ „Nur noch heute möglich.“
  • Sie sollen etwas herausgeben oder tun. Ein Passwort nennen, eine Nummer vorlesen, eine Datei öffnen, einen Link anklicken, eine Software installieren, sich per Fernwartung verbinden lassen.
  • Sie sollen Stillschweigen bewahren. „Bitte sprechen Sie mit niemandem darüber.“ Echte Stellen verlangen das nicht.
  • Der Absender wirkt fast richtig. Eine Adresse, die einer bekannten Adresse ähnelt, aber einen Buchstaben abweicht. Eine Rufnummer, die auf dem Display seriös aussieht. Rufnummern lassen sich fälschen.
  • Es geht um Geld oder um Ihre Daten. Eine angebliche Rückerstattung, eine angebliche Entschädigung für den Datenvorfall, eine angebliche Sicherheitsüberprüfung Ihres Kontos.

Die Verhaltensregel

Nichts herausgeben. Auflegen. Selbst zurückrufen.

Beenden Sie das Gespräch, ohne etwas preiszugeben. Sie müssen dabei nicht höflich bleiben und sich nicht rechtfertigen. Suchen Sie die Nummer der Stelle, um die es angeblich geht, selbst heraus: im Intranet, auf einer Rechnung, auf der Rückseite Ihrer Bankkarte. Rufen Sie dort zurück und fragen Sie nach.

Bei E-Mails gilt dasselbe: keine Links anklicken, keine Anhänge öffnen, nicht antworten. Rufen Sie die Seite des Anbieters selbst im Browser auf.

Was Sie melden sollten

Melden Sie verdächtige Kontaktversuche Ihrer IT-Stelle und Ihren Vorgesetzten. Sie helfen damit auch Ihren Kolleginnen und Kollegen, denn oft werden mehrere Personen nacheinander angesprochen. Sie können den Vorfall auch der Ombudsstelle schildern. Es ist kein Fehler und kein Grund für Scham, auf einen gut gemachten Täuschungsversuch hereinzufallen. Wichtig ist nur, dass Sie es schnell melden.

Datenschutz-Grundverordnung

Ihre Rechte

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt Ihnen mehrere Rechte gegenüber der Stelle, die Ihre Daten verarbeitet. Das ist hier Ihre Senatsverwaltung. Sie können diese Rechte selbst ausüben. Die Ombudsstelle unterstützt Sie dabei.

Artikel 15 DSGVO

Auskunft

Sie können von Ihrer Senatsverwaltung verlangen, dass sie Ihnen mitteilt, welche personenbezogenen Daten sie über Sie verarbeitet. Dazu gehören auch Angaben zum Zweck der Verarbeitung, zu Empfängern und zur Speicherdauer. Im Zusammenhang mit dem Vorfall können Sie außerdem fragen, welche Ihrer Daten von dem Angriff betroffen sind. Die Senatsverwaltung muss grundsätzlich innerhalb eines Monats antworten; bei komplexen Anfragen kann sich die Frist verlängern. Die Auskunft ist für Sie kostenlos.

Artikel 16 DSGVO

Berichtigung

Wenn Daten über Sie falsch oder unvollständig sind, können Sie deren Berichtigung oder Ergänzung verlangen. Das ist nach einem Datenabfluss vor allem dann wichtig, wenn im Umlauf befindliche Angaben zu Ihnen nicht stimmen und daraus Nachteile entstehen könnten.

Artikel 17 DSGVO

Löschung

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen verlangen, dass Daten über Sie gelöscht werden. Bitte beachten Sie: Eine Behörde muss viele Daten aus rechtlichen Gründen aufbewahren, etwa Personalakten. In diesen Fällen greift das Löschungsrecht nicht. Auf bereits abgeflossene Daten in der Hand der Täter hat ein Löschungsverlangen ohnehin keine Wirkung.

Artikel 18 DSGVO

Einschränkung der Verarbeitung

Sie können verlangen, dass Ihre Daten vorerst nur noch gespeichert und nicht weiter verwendet werden. Das kommt zum Beispiel in Betracht, solange geprüft wird, ob Daten über Sie richtig sind. Es ist eine Art Zwischenlösung, wenn eine Löschung nicht möglich oder nicht gewollt ist.

Artikel 82 DSGVO

Schadensersatz

Wenn Ihnen durch einen Verstoß gegen die DSGVO ein Schaden entstanden ist, können Sie Ersatz verlangen. Voraussetzung ist ein tatsächlicher Schaden. Dieser kann materiell sein, etwa Geld, das Ihnen abhandengekommen ist. Er kann nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs aber auch immateriell sein; dazu kann eine begründete Befürchtung zählen, dass Ihre Daten missbraucht werden. Der Bundesgerichtshof hat für den bloßen Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten in seinem Urteil vom 18. November 2024 (Aktenzeichen VI ZR 10/24) eine Größenordnung von etwa 100 Euro als angemessen angesehen. Höhere Beträge kommen in Betracht, wenn konkrete Folgen hinzutreten. Ein Anspruch entsteht nicht automatisch allein deshalb, weil ein Datenabfluss stattgefunden hat. Es kommt auf Ihren Einzelfall an.

Artikel 77 DSGVO

Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde

Sie können sich bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren, wenn Sie meinen, dass Ihre Daten nicht rechtmäßig verarbeitet wurden. Zuständig ist die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Die Beschwerde ist kostenlos und Sie brauchen dafür keine anwaltliche Vertretung. Sie können sich unabhängig davon auch an die Ombudsstelle wenden.

[KANZLEI: Kontaktdaten der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit]

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Finden Sie Ihre Frage hier nicht, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Die Kontaktdaten stehen weiter unten.

1. Sind meine Daten betroffen?

Das können wir Ihnen leider nicht sagen. Die Ombudsstelle hat keinen Zugriff auf die Systeme oder Akten der Senatsverwaltungen. Nur Ihre Senatsverwaltung kann feststellen, welche Daten über Sie gespeichert sind und welche davon abgeflossen sind. Sie haben einen Anspruch auf diese Auskunft nach Artikel 15 DSGVO. Wir helfen Ihnen, das Auskunftsersuchen zu stellen und begleiten das Verfahren. Das gilt auch, wenn Sie inzwischen nicht mehr bei der Senatsverwaltung beschäftigt sind: Auch dann steht Ihnen das Auskunftsrecht zu.

2. Was passiert mit den Daten im Darknet?

Das Darknet ist ein Teil des Internets, der nur mit besonderer Software erreichbar ist und in dem sich Anbieter leichter verbergen können. Erbeutete Datensätze werden dort in der Regel zum Verkauf angeboten oder frei zugänglich gemacht. Danach können sie sich weiterverbreiten, ohne dass sich das noch kontrollieren lässt. Kriminelle nutzen solche Daten vor allem für gezielte Täuschungsversuche, für Betrug und für Vertragsabschlüsse im Namen anderer. Wir raten Ihnen ausdrücklich davon ab, selbst im Darknet nach Ihren Daten zu suchen. Sie finden dort in aller Regel keine verlässlichen Informationen und setzen sich zusätzlichen Risiken aus.

3. Muss ich mein Gehaltskonto wechseln?

In der Regel nicht. Mit einer bekannt gewordenen IBAN allein kann niemand Geld von Ihrem Konto abheben. Eine Kontonummer ist keine Zugangsberechtigung; sie steht auf jeder Überweisung. Das eigentliche Risiko sind unberechtigte Lastschriften und Betrugsversuche. Dagegen hilft es, die Umsätze regelmäßig zu prüfen. Einer Lastschrift können Sie innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen widersprechen. Haben Sie die Lastschrift gar nicht autorisiert, muss Ihre Bank den Betrag sogar noch bis zu 13 Monate nach der Buchung erstatten. In beiden Fällen erhalten Sie das Geld zurück. Sprechen Sie mit Ihrer Bank über zusätzliche Schutzmöglichkeiten, etwa Benachrichtigungen bei jeder Buchung oder eine Sperre für Lastschriften. Ein Kontowechsel ist aufwendig und meist nicht erforderlich. Anders kann es liegen, wenn tatsächlich Missbrauch stattgefunden hat. Besprechen Sie das dann bitte mit Ihrer Bank.

4. Was kostet die Beratung durch die Ombudsstelle?

Für Sie ist die Beratung kostenlos. Die Ombudsstelle wird vom Land Berlin finanziert. Sie erhalten von uns keine Rechnung und müssen keine Gebühren vorstrecken. Der Umfang der kostenfreien Leistungen ist festgelegt: [KANZLEI: Umfang der kostenfrei abgedeckten Leistungen]. Sollte in Ihrem Fall etwas darüber hinaus erforderlich sein, sagen wir Ihnen das vorher und besprechen mit Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben.

5. Wer sieht meine Anfrage?

Ihre Anfrage bearbeiten ausschließlich die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ombudsstelle bei FPS Rechtsanwälte. Alle unterliegen der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht. Ihre Senatsverwaltung, Ihre Vorgesetzten und die Personalstelle erhalten von uns keine Auskunft darüber, dass oder mit welchem Anliegen Sie sich an uns gewandt haben. Gegenüber dem Land Berlin berichten wir nur in anonymisierter und zusammengefasster Form, etwa über die Zahl der Anfragen und die häufigsten Themen. Wenn wir für Sie mit Ihrer Senatsverwaltung Kontakt aufnehmen sollen, etwa für ein Auskunftsersuchen, tun wir das nur, wenn Sie uns ausdrücklich darum bitten.

6. Ist die Ombudsstelle wirklich unabhängig?

Die Ombudsstelle wird vom Land Berlin bezahlt, arbeitet aber für Sie. Wir sind eine externe Kanzlei und nicht Teil der Verwaltung. Wir unterliegen in der Beratung keinen Weisungen des Landes Berlin. Als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind wir gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen keine widerstreitenden Interessen vertreten. Wir sagen Ihnen offen, wenn wir in einer Frage aus rechtlichen Gründen nicht für Sie tätig werden können, und sagen Ihnen dann, an wen Sie sich wenden können.

7. Was ist mit meiner Personalakte?

Ob und in welchem Umfang Daten aus Personalakten betroffen sind, ist derzeit nicht abschließend geklärt. [SENAT: Aussage zur Betroffenheit von Personalaktendaten] Personalakten enthalten häufig besonders sensible Angaben, etwa zu Krankheitszeiten, Beurteilungen oder disziplinarrechtlichen Vorgängen. Wenn Sie befürchten, dass solche Angaben betroffen sind, sollten Sie ein Auskunftsersuchen stellen. Unabhängig davon haben Sie als Beschäftigte ein Recht auf Einsicht in Ihre eigene Personalakte. Wir beraten Sie gern dazu, wie Sie beides sinnvoll verbinden.

8. Kann ich Schadensersatz verlangen?

Möglicherweise. Ein Anspruch nach Artikel 82 DSGVO setzt voraus, dass Ihnen tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kann auch ein immaterieller Schaden ausreichen, etwa eine begründete Befürchtung, dass Ihre Daten missbraucht werden. Der Bundesgerichtshof hat für den bloßen Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten mit Urteil vom 18. November 2024 (VI ZR 10/24) eine Größenordnung von etwa 100 Euro als angemessen angesehen. Sind Ihnen darüber hinaus konkrete Nachteile entstanden, kommen höhere Beträge in Betracht. Allein die Tatsache, dass es einen Angriff gab, begründet aber noch keinen Anspruch. Entscheidend ist Ihr Einzelfall. Bitte dokumentieren Sie deshalb alles, was Ihnen auffällt.

[KANZLEI: Rollenabgrenzung Schadensersatz, Entscheidung ausstehend]

Vorschlagstext, solange die Rollenabgrenzung nicht entschieden ist: „Die Ombudsstelle informiert Sie über die Rechtslage und nimmt eine erste Einschätzung Ihres Falls vor. Ob und in welcher Form Ansprüche gegenüber dem Land Berlin geltend gemacht werden können und wer Sie dabei vertritt, klären wir im Einzelfall mit Ihnen. Wir sagen Ihnen dazu offen, was wir für Sie tun können und was nicht.“

9. Soll ich Strafanzeige erstatten?

Gegen die Täter ermittelt die Staatsanwaltschaft Berlin bereits. Eine zusätzliche Anzeige von Ihnen ändert daran nichts und ist deshalb nicht generell erforderlich. Sinnvoll ist eine eigene Anzeige, wenn Sie selbst konkret geschädigt wurden: bei einem Betrug zu Ihren Lasten, bei einem Missbrauch Ihres Kontos oder wenn jemand in Ihrem Namen einen Vertrag abgeschlossen hat. In diesen Fällen erfasst die Anzeige Ihren eigenen Fall, was für Ihre Bank, für Ihre Versicherung und für die Frage eines Schadensersatzes wichtig sein kann. Sie können die Anzeige online über die Internetwache der Polizei Berlin erstatten: www.internetwache-polizei-berlin.de. Nehmen Sie Ihre Unterlagen dafür zur Hand. Wir unterstützen Sie gern bei der Beschreibung des Sachverhalts.

10. Ich habe einen verdächtigen Anruf bekommen. Was jetzt?

Wenn Sie nichts preisgegeben haben, ist zunächst nichts passiert. Notieren Sie Datum, Uhrzeit, die angezeigte Rufnummer und was gesagt wurde. Melden Sie den Anruf Ihrer IT-Stelle und Ihren Vorgesetzten, damit andere gewarnt werden können. Sie können den Vorfall auch uns schildern. Wenn Sie doch etwas herausgegeben haben, handeln Sie schnell: Ändern Sie das betroffene Passwort sofort. Ging es um Bankdaten, rufen Sie Ihre Bank an und lassen Sie Konto oder Karte sperren (Sperr-Notruf 116 116). Haben Sie einer Fernwartung zugestimmt oder eine Software installiert, trennen Sie das Gerät vom Netz und wenden Sie sich sofort an Ihre IT-Stelle. Melden Sie sich anschließend bei uns.

11. Ich habe auf einen Link geklickt oder einen Anhang geöffnet. Was jetzt?

Bleiben Sie ruhig und handeln Sie zügig. War es ein dienstliches Gerät, melden Sie es sofort Ihrer IT-Stelle, auch dann, wenn Sie unsicher sind, ob wirklich etwas passiert ist. Eine schnelle Meldung ist immer besser als eine späte. War es ein privates Gerät und haben Sie auf einer gefälschten Seite Zugangsdaten eingegeben, ändern Sie das Passwort dieses Dienstes sofort von einem anderen Gerät aus und aktivieren Sie dort die Zwei-Faktor-Authentifizierung. Prüfen Sie anschließend, ob Sie dasselbe Passwort noch anderswo verwenden, und ändern Sie es auch dort. Beobachten Sie Ihre Konten in den nächsten Wochen besonders aufmerksam. Sie müssen niemandem gegenüber Rechenschaft ablegen; solche Seiten sind darauf angelegt, echt zu wirken.

12. Wie erreiche ich die Ombudsstelle?

Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail und per Post. Die Kontaktdaten und die Sprechzeiten finden Sie im Abschnitt „Kontakt“ auf dieser Seite. Zusätzlich wird ein geschütztes Online-Portal eingerichtet, über das Sie Anfragen stellen und den Bearbeitungsstand einsehen können. Den persönlichen Zugang dazu erhalten Sie über Ihre Senatsverwaltung. Bitte schicken Sie uns bei der ersten Kontaktaufnahme keine Kontodaten, kein Geburtsdatum und keine Ausweiskopien.

13. Was passiert mit meinen Angaben bei der Ombudsstelle?

Wir erheben nur die Angaben, die wir für Ihre Beratung wirklich brauchen. Ihre Daten werden auf Servern in Deutschland verarbeitet und über eine verschlüsselte Verbindung übertragen. FPS Rechtsanwälte ist nach ISO 27001 zertifiziert; das ist ein anerkannter Standard für Informationssicherheit. Wir geben Ihre Angaben nicht an Dritte weiter. Eine Weitergabe erfolgt nur, wenn Sie uns ausdrücklich darum bitten oder wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet sind. Ihre Unterlagen werden nach dem Ende der Beratung nach einem festen Löschkonzept aufbewahrt und danach gelöscht: [KANZLEI: Aufbewahrungsfrist Mandatsunterlagen]. Näheres finden Sie in den Datenschutzhinweisen.

14. Wie lange gibt es die Ombudsstelle?

Die Ombudsstelle ist zunächst für folgenden Zeitraum eingerichtet: [SENAT: Laufzeit der Ombudsstelle]. Sollte sich daran etwas ändern, informieren wir Sie rechtzeitig auf dieser Seite und über die üblichen Wege Ihrer Senatsverwaltung. Wenn Ihr Anliegen über diesen Zeitraum hinausreicht, sagen wir Ihnen rechtzeitig, wie es weitergeht.

15. Was ist mit einer „gekaperten Biografie“ gemeint?

Der Begriff beschreibt, dass jemand mit Ihren echten Daten in Ihrem Namen auftritt. Das kann heißen: Verträge in Ihrem Namen, Konten in Ihrem Namen, Profile in sozialen Netzwerken in Ihrem Namen oder Nachrichten, die scheinbar von Ihnen stammen. Der Schaden ist oft weniger finanzieller als persönlicher Natur. Es geht um Ihren Ruf und um den Aufwand, alles wieder richtigzustellen. Wichtig ist deshalb, früh zu erkennen, wenn so etwas beginnt. Achten Sie auf unerwartete Post, auf Bestätigungsmails für Konten, die Sie nicht angelegt haben, und auf Hinweise aus Ihrem Umfeld. Wenn Sie so etwas bemerken, melden Sie sich bei uns; wir besprechen dann die nächsten Schritte mit Ihnen.

Kontakt

Kontakt zur Ombudsstelle

Sie erreichen die Ombudsstelle Datenschutz auf folgenden Wegen:

Telefon

[KANZLEI: Hotline-Nummer]

Sprechzeiten: [KANZLEI: Sprechzeiten]

E-Mail

[KANZLEI: E-Mail-Adresse der Ombudsstelle]

Post

Ombudsstelle Datenschutz

[KANZLEI: Postanschrift]

Persönliche Sprechstunde

[KANZLEI: Ort und Zeiten der Sprechstunden in den Senatsverwaltungen]

Persönlicher Bereich ab [KANZLEI: Startdatum des Portals]

Zusätzlich wird ein geschütztes Online-Portal eingerichtet. Dort können Sie Ihre Anfrage strukturiert stellen, Unterlagen sicher übermitteln und den Bearbeitungsstand einsehen. Der Zugang ist persönlich und erfolgt über einen Einladungscode. Diesen Code erhalten Sie über Ihre Senatsverwaltung auf dem dort üblichen Weg, nicht über eine E-Mail von uns.

[SENAT: Weg, auf dem die Einladungscodes verteilt werden]

Hinweis für dringende Fälle

Die Ombudsstelle ist keine Notrufstelle. Bei einem laufenden Missbrauch handeln Sie bitte zuerst selbst:

Melden Sie sich danach bei uns. Wir besprechen dann die weiteren Schritte mit Ihnen.

Wichtiger Hinweis zur Datensparsamkeit: Bitte senden Sie uns keine Kontodaten, kein Geburtsdatum und keine Ausweiskopien, weder per E-Mail noch später über das Portal. Für die Erstberatung brauchen wir das nicht. Sollten in einem späteren Schritt zusätzliche Angaben erforderlich sein, sagen wir Ihnen genau, welche und warum. Die Ombudsstelle fragt Sie niemals nach Passwörtern, PINs, TANs oder Kontodaten. Auch nicht am Telefon. Auch nicht in dringenden Fällen.

Echtheit prüfen

Woran Sie erkennen, dass Sie auf der echten Seite sind

Nach einem Datenvorfall entstehen erfahrungsgemäß gefälschte Seiten, die eine offizielle Anlaufstelle nachahmen. Bitte prüfen Sie deshalb kurz, wo Sie sich befinden.

Die einzige offizielle Adresse dieser Seite lautet:
[KANZLEI: endgültige Adresse der Informationsseite]

Bitte achten Sie auf Folgendes:

  • Tippen Sie die Adresse selbst ein oder speichern Sie sie einmalig als Lesezeichen. Verlassen Sie sich nicht auf Links aus E-Mails oder Nachrichten.
  • Klicken Sie keine Links in unerwarteten E-Mails an, auch nicht, wenn die Nachricht auf den Datenvorfall Bezug nimmt und dringlich klingt. Gerade solche Nachrichten sind ein typischer Angriffsweg.
  • Prüfen Sie die Adresszeile genau. Fälschungen verwenden gern ähnlich aussehende Adressen, etwa mit vertauschten oder zusätzlichen Buchstaben oder mit einer abweichenden Endung.
  • Diese Seite wird ausschließlich über die offiziellen Kanäle Ihrer Senatsverwaltung angekündigt. Wenn Sie den Hinweis auf anderem Weg erhalten haben, prüfen Sie ihn bitte über das Intranet Ihrer Senatsverwaltung nach.
  • Auf dieser Seite werden Sie nie nach Passwörtern, PINs, TANs, Kontodaten oder Ausweiskopien gefragt. Auch das Anmeldeportal fragt so etwas nie ab. Eine Seite, die das tut, ist nicht unsere.
  • Wir schicken Ihnen keine unaufgeforderten E-Mails mit Anhängen und bitten Sie nicht per E-Mail, sich „zur Sicherheit“ irgendwo anzumelden.

Wenn Sie unsicher sind, ob eine Nachricht oder eine Seite echt ist: Rufen Sie uns unter der oben genannten Nummer an, die Sie sich selbst herausgesucht haben. Wir sagen Ihnen, ob die Nachricht von uns stammt.